Charterkautionsversicherung

für Wassersportfahrzeuge

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Versicherungswunsch

ab 59,50 €
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Deckungsbeschreibung (auszugsweise)

Versichert ist der teilweise oder der völlige Einbehalt der Kaution durch den Eigner/Vercharterer infolge von:

Verlust oder Beschädigung des gecharterten Schiffs durch ein Ereignis gem. § 4(1) der „Besonderen Bedingungen für die Kasko-Versicherung von Wassersportfahrzeugen“. Der Versicherungsschutz basiert auf einer Allgefahrendeckung.

Beispiele versicherter Schadenereignisse:

  • Schiffsunfall
  • Sinken
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Erdbeben, Seebeben, vulkanische Ausbrüche oder sonstige Naturkatastrophen
  • Diebstahl oder Raub, Diebstahl des ganzen Fahrzeuges

Ersetzt wird:
Die Rückerstattung der Kaution, wenn durch ein oben angeführtes versichertes Ereignis die Rückerstattung der Kaution durch den Eigner/Vercharterer teilweise oder ganz entfällt.

Die Charter-Kautions-Versicherung gilt je abgeschlossenen Charter-Vertrag und endet mit Ablauf des Vertrages.

Bei der Deckungsbeschreibung handelt es sich lediglich um eine Auflistung von Stichworten.
Detailliert definierte Deckungsumfänge sind den jeweiligen Bedingungen zu entnehmen.

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Prämie

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Antragssteller

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Versicherungsunterlagen

Bitte lesen Sie die hier hinterlegten Antragsunterlagen und speichern Sie diese, bevor Sie den Antrag absenden. Wir benötigen die Unterlagen nicht von Ihnen zurück, sie dienen lediglich Ihrer Information.

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Die Beratung wurde - soweit nicht abweichend dokumentiert - interaktiv und eigenverantwortlich im Onlineverfahren durchgeführt. Eine umfassende Gesamtbedarfsanalyse erfolgte nicht, kann jedoch auf ausdrücklichen (gesondert mitzuteilenden) Wunsch persönlich durchgeführt werden.

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Geben Sie bitte die gewünschte Kautionssumme in € ein (max. 4.350 €).

Selbstbehalt pro Schadenfall: 10% der Kautionssumme, mindestens 100 €

Selbstbehalt pro Schadenfall bei Regatten: 15 % der Kautionssumme, mindestens 200 €

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